Schulkonferenz

Die grundsätzlichen Durchführungsbestimmungen finden sich im Schulgesetz (§ 47) und in der Schulkonferenzordnung, siehe dort. Darüber hinaus gilt für unsere Schule:

  • Die Schulkonferenz tagt einmal im Schulhalbjahr, an unserer Schule in der Regel im Januar und im Juli. Als Mitglieder entsendet zurzeit die Gesamtlehrerkonferenz 5 Vertreter, der
    Elternbeirat ebenfalls 5 Vertreter. Vorsitzende ist die Schulleiterin, sie beruft die Sitzungen ein. Über die Protokollführung wird in der Sitzung entschieden.

Protokolle Schulkonferenz

Schuljahr 2022/2023  
Protokoll Schulkonferenz am 13.12.2022   
   
   

 

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