Schulkonferenz
Die grundsätzlichen Durchführungsbestimmungen finden sich im Schulgesetz (§ 47) und in der Schulkonferenzordnung, siehe dort. Darüber hinaus gilt für unsere Schule:
- Die Schulkonferenz tagt einmal im Schulhalbjahr, an unserer Schule in der Regel im Januar und im Juli. Als Mitglieder entsendet zurzeit die Gesamtlehrerkonferenz 5 Vertreter, der
Elternbeirat ebenfalls 5 Vertreter. Vorsitzende ist die Schulleiterin, sie beruft die Sitzungen ein. Über die Protokollführung wird in der Sitzung entschieden.
Protokolle Schulkonferenz
Schuljahr 2022/2023 | ||
Protokoll Schulkonferenz am 13.12.2022 | ||